Wenn das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung einen Grenzwertüberschreitung anzeigt, schreibt die TrinkwV verbindlich eine Risikoabschätzung (bzw. Gefährdungsanalyse) vor. Dabei wird die gesamte Trinkwasseranlage im Kontext der Untersuchungsbefunde auf mögliche Verstöße gegen die allgemein anerkannten technischen Standards geprüft.

Grundlagen der Risikoabschätzung:

  • UBA-Empfehlungen
  • DVGW-Arbeitsblatt W 551
  • DVGW-Hinweis W 1001
  • VDI-Richtlinie 6023

Maßnahmen für den Betreiber bei Überschreitung von Grenzwerten:

  1. Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
  2. Information der betroffenen Konsumenten über Einschränkungen bei der Nutzung des Trinkwassers.
  3. Anfertigung einer Risikobewertung (vormals Gefährdungsanalyse) gemäß TrinkwV und den Richtlinien des UBA durch Experten, die laut VDI-Richtlinie 6023 geprüft sind.
  4. Sofortige Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Verbraucher gemäß DVGW-Arbeitsblatt W551.
  5. Zeitnahe Benachrichtigung der zuständigen Stelle über eingeleitete Schritte und rechtzeitige Nachprobenahme.
  6. Pflicht zur Bereitstellung von Informationen und Dokumenten für Behörden und Anwender.

Unsere Lösung:

Rundum Sorglos-Paket

  • wir übernehmen für Sie zu 100 % ALLE vom Gesundheitsamt und durch die Trinkwasserverordnung 2023 vorgeschrieben gesetzlichen Pflichten & Auflagen
  • Terminkoordination mit den ortskundigen Personen (inkl. einem Nutzer mit Befall), wobei das gesundheitliche Risiko für die Verbraucher im Vordergrund steht.
  • Aufnahme und Dokumentation der erforderlichen Daten der Trinkwasser Anlage nach TrinkwV 2023
  • Ausführliche Objektbegehung und gründliche hygienisch-technische Vor-Ort-Überprüfung der Trinkwasserinstallation durch einen externen sachkundigen Gutachter (zertifiziert nach VDI 6023A) zur Klärung der Ursachen
  • Durchführung der Risikoabschätzung im Sinne der Trinkwasserverordnung und den Empfehlungen des Umweltbundesamts sowie gemäß VDI 6023 Blatt 2
  • Prüfung der Einhaltung von allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie gültigen Richtlinien im Bereich der Trinkwasserhygiene des Gebäudes
  • Dokumentationsprüfung
  • Momentaufnahme der Wartungszustände der für die Trinkwasserhygiene relevanten Bauteile
  • Festlegung der Probenahmestellen für die Nachuntersuchungen des Trinkwassers nach DVGW Arbeitsblatt W 551 und Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes
  • Gegebenenfalls Durchführung einer Sofortmaßnahme
  • Maßnahmenplan des Sachverständigen zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität im Objekt, sowie geeigneter Lösungsstrategien
  • Einteilung der empfohlenen Maßnahmen des Gutachtens in kurz-, mittel- und langfristig um- zusetzende Arbeiten zur Senkung der Legionellen-Kontamination und Gesundheitsgefahr der Nutzer
  • Das Gutachten gemäß Trinkwasserverordnung beinhaltet noch keine weitergehende Beprobung oder Nachuntersuchung auf Legionellen, sondern versteht sich als fundierte Vorarbeit zur Umsetzung der Trinkwasserhygiene nach der neuen Verordnung.

 

Wenn das Trinkwasser durch Legionellen kontaminiert ist, muss ein Fachexperte die Befolgung der etablierten technischen Standards überprüfen. Bei Nichteinhaltung dieser Standards muss der Experte gewährleisten, dass der Betreiber die Trinkwasseranlage wieder normgerecht betreibt. Unser geschultes Fachteam sorgt für Klarheit und initiiert neben der Risikoanalyse (vormals als Gefährdungsanalyse bekannt) alle notwendigen Schritte für Sie.

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FAQs zur Trinkwasser Risikoabschätzung

Gemäß der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Trinkwasseranlage verpflichtet, alle drei Jahre eine Überprüfung der Trinkwasserinstallation auf Legionellen durchzuführen. Wenn die Konzentration von Legionellen 100 KBE/100 ml erreicht oder überschreitet, ist er zudem angehalten, eine Risikoabschätzung (vormals als Gefährdungsanalyse bekannt) in Auftrag zu geben. Dies ist keine optionale Vorgehensweise. Das Hauptziel der Risikoabschätzung besteht darin, die Quelle der Legionellenkontamination in den Trinkwasserleitungen zu ermitteln, systemimmanente Gefahrenpunkte zu erkennen und daraus nachhaltige Abhilfemaßnahmen abzuleiten.

Gemäß der Trinkwasserverordnung bezieht sich die Gefährdungsanalyse auf die Bewertung potenzieller Risiken im Trinkwassersystem. Wenn der technische Maßnahmenwert überschritten wird, kann dies entweder auf bauliche Mängel oder auf organisatorische Aspekte wie Betriebsführung und Wartung zurückgeführt werden. Bei einer Legionellenkontamination ist es notwendig, dass ein Fachexperte vor Ort kommt, um sicherzustellen, dass die etablierten technischen Standards eingehalten werden. Hierbei werden primär vorhandene planerische, bauliche oder betriebliche Schwachstellen erkannt. Anschließend werden geeignete Korrekturmaßnahmen definiert, wobei ihre Umsetzung basierend auf dem Gesundheitsrisiko für die Verbraucher priorisiert wird.

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung verläuft systematisch in den folgenden Phasen:

  1. Erfassung und Dokumentation des aktuellen Zustands der Trinkwasseranlage.
  2. Vergleich des ermittelten Ist-Zustands mit dem vorgeschriebenen Soll-Zustand gemäß Trinkwasserverordnung.
  3. Auswertung der erhobenen Daten, um eine Gesamtbewertung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen zur Optimierung oder Behebung festzulegen.

Der zentrale Aspekt einer Gefährdungsanalyse ist die genaue Erfassung des aktuellen Zustands der Trinkwasseranlage. Dafür müssen Dokumente wie Pläne, Berechnungen und Strangschemata eingehend geprüft werden. Allerdings ist eine detaillierte Untersuchung und Analyse der Anlage ohne eine Ortsbesichtigung kaum realisierbar. Bei einem Vor-Ort-Termin werden kritische Daten wie Warm- und Kaltwassertemperaturen, hydraulische Bedingungen, Betriebseinstellungen, Materialbeschaffenheit, Art der verwendeten Armaturen und Geräte, der Zustand bezüglich Wartung und mögliche Stagnationszonen ermittelt und dokumentiert. Daher ist eine Ortsbesichtigung für eine umfassende und genaue Gefährdungsanalyse unentbehrlich.

Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist für Legionella spec. ein technischer Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml festgelegt. Laut § 14b der TrinkwV sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasseranlagen von Gebäuden notwendig, wenn:

  1. Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung existiert.
  2. Das Trinkwasser im Rahmen gewerblicher oder öffentlicher Aktivitäten bereitgestellt wird.
  3. Einrichtungen wie Duschen vorhanden sind, die eine Vernebelung des Trinkwassers verursachen.

 

Für solche Anlagen ist eine umfassende systemische Untersuchung erforderlich. Die Verantwortung für die regelkonforme Überwachung trägt der Unternehmer oder der Inhaber der Wasserversorgungsanlage.

Die Entnahme von Proben muss gemäß DIN EN ISO 19458 erfolgen. Zudem schreibt die TrinkwV in § 14 b Absatz 3 vor, dass der Betreiber an repräsentativen Stellen geeignete Armaturen für die Probenentnahme bereitstellen muss.

Für die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen gilt seit dem 1. März 2019 das Verfahren nach ISO 11731, wie in § 15 Absatz 1a TrinkwV festgelegt.

Die Gefährdungsanalyse für Trinkwasserinstallationen muss von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Es ist die Verantwortung des Betreibers der Trinkwasseranlage, sicherzustellen, dass solche Analysen von qualifizierten und anerkannten Experten durchgeführt werden, insbesondere wenn Grenzwerte überschritten werden und entsprechende Maßnahmenpläne notwendig sind.

Relevante Leistungen:

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